Zur Antwort des rot-grünen Senats auf die Kleine Anfrage „Wirksamkeit und geplanter Neuerlass der Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum“ (Drucksache 23/1900), die auf Initiative vom Bezirksabgeordneten Joseph Johannsen und in Kooperation mit der CDU-Bürgerschaftsfraktion gestellt wurde, erklärt der Baupolitische Sprecher der CDU-Bezirksfaktion in Hamburg Mitte, Joseph Johannsen: „SPD und Grüne verlängern ein ideologisch motiviertes Bürokratieinstrument, ohne seine Wirkung jemals ernsthaft überprüft zu haben.“
Die vom Senat 2021 eingeführte Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum sollte laut eigener Aussage den Bestand bezahlbarer Mietwohnungen sichern. Nun soll sie bis Ende 2030 fortgeführt werden – ohne jede empirische Grundlage.
„Der Senat verweist lediglich auf rückläufige Antragszahlen und leitet daraus einen Erfolg ab. Das ist Statistik statt Substanz“, so Johannsen. „Weder wurden Mietpreise noch Verdrängungsprozesse systematisch untersucht. Es fehlt jede belastbare Evidenz, dass die Verordnung tatsächlich etwas bewirkt hat.“
Zudem verweist die CDU auf erhebliche Verwaltungskosten, die jährlich an Personal- und Sachmitteln in den Bezirksämtern aufgewendet werden müssen – für eine Handvoll Genehmigungen pro Jahr. „Das ist Symbolpolitik mit hoher Bürokratiebelastung und geringem Nutzen“, betont Joseph Johannsen weiter.
Auch die regionale Gleichbehandlung kritisiert die CDU scharf. „Der Senat ignoriert völlig, dass der Wohnungsmarkt in Bergedorf oder Harburg ein anderer ist als in Eimsbüttel oder Altona. Trotzdem wird Hamburg pauschal zum ‚angespannten Markt‘ erklärt. Diese Gießkannenpolitik verhindert Eigentumsbildung gerade dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird“, unterstreicht Johannsen.
Anstatt Eigentum zu blockieren, müsse der Senat endlich auf Neubau, Eigentumsförderung und Investitionsanreize setzen. „Hamburg braucht keine ideologisch motivierten Verbote, sondern mehr Wohnungen, schnellere Verfahren und faire Chancen für Familien, selbst Eigentum zu bilden“, erklärt Johannsen. „Die Verordnung gehört auf den Prüfstand – nicht automatisch verlängert. Wohnraumschutz darf nicht zum Eigentumsverhinderungsprogramm werden.“
23_1900_Wirksamkeit_geplanter_Neuerlass_Bildung_von Wohngunseigentum