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Donnerstag, der 09. September 2010

Die politische Arbeit einer Fraktion in der Bezirksversammlung lässt sich vor allem an den in das Kommunalparlament eingebrachten Anträgen messen. Die Fraktionen formulieren ihre politischen Forderungen in einer festgelegten Form, wobei in der Präambel die Genese eines Antrages dargestellt und auf die Rahmenbedingungen eingegangen wird, die zur besseren Einschätzung der Sachlage notwendig ist. Das Petitum enthält dann die konkrete Forderung, die der Bezirksversammlung zur Abstimmung vorgestellt wird.

Hinweis: Da sich die Ortsausschüsse und der Kerngebietsausschuss selbst verwalten, sind die dort von der CDU gestellten Anträge hier nicht zu finden. Diese können Sie jedoch über die Fraktionsgeschäftsstelle beziehen.

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Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz steht es den in der Bezirksversammlung vertretenen Abgeordneten zu, Anfragen an die Verwaltung zu richten, die sich inhaltlich mit Belangen des Bezirks beschäftigen. Bei darüber hinaus gehenden Anfragen werden diese zur Beantwortung den betreffenden Fachbehörden der Hamburger Verwaltung zugeleitet. Anfragen erfolgen in aller Regel schriftlich und dienen somit auch der Dokumentation der politischen Arbeit einer Fraktion nach außen.

Hinweis: Da sich die Ortsausschüsse und der Kerngebietsausschuss selbst verwalten, sind die dort von der CDU gestellten Anfragen hier nicht zu finden. Diese können Sie jedoch über die Fraktionsgeschäftsstelle beziehen.

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Anfragen und Anträge aus den vorhergehenden Legislaturperioden (seit 1996) finden Sie in unserem Archiv. Bitte wählen Sie aus, ob Sie nach Anträgen oder Anfragen suchen und für welchen Zeitraum Sie sich interessieren. Sollten Sie hier nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an die Fraktionsgeschäftstelle.

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