Die bisherige Ausnahmepraxis der Außengastronomie zur Nutzung von Parkständen und Lieferzonen in Hamburg-Mitte wird über den 31.10.22 hinaus nicht verlängert. So entschied der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am Mittwoch, den 05.10.2022. Eine eingeschränkte Außenbewirtung, wie beispielsweise Steh- und Rauchertische, soll aber in der Wintersaison weiterhin genehmigungsfähig bleiben.

Die nun auslaufenden temporären Regeln wurden zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt, um ausbleibende Gewinne der Gastronomie zu kompensieren. Besonders in der Hochphase der Pandemie, in der neben den Abstandsreglungen auch die Angst vor Ansteckungen viele Menschen vom Besuch in den Innenräumen abhielt, halfen diese bezirklichen Sonderregeln der Gastronomie und konnten im Zusammenspiel mit den wichtigen Hilfsprogrammen von Bund und Land dafür Sorge tragen, dass eine vielfältige und häufig inhabergeführte Gastro-Szene weitgehend erhalten blieb.

Dr. Gunter Böttcher, Fraktionsvorsitzender der CDU-Bezirksfraktion:
„Mit dem Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen hat sich unser Leben ein Stück weit wieder normalisiert. Die Corona-Ausnahmepraxis wurde von uns sehr weit bewilligt, um allen die Möglichkeit zu geben, auch unter erschwerten (Corona-) Bedingungen die Gastronomie unbeschwert nutzen zu können. Das ist jetzt aber auch im Rahmen des Normalbetriebs der Gastronomie möglich. Der Beschluss des Hauptausschusses hat natürlich Flexibilität für den Fall von möglichen Corona-Verschärfungen berücksichtigt, von denen wir aber derzeit nicht ausgehen.“

Mit der Ausweitung der Sondernutzungen stieg auch die Belastung der Anwohnenden zunehmend. Allein in den sogenannten „Ausgehvierteln“ St. Georg, der Neustadt und auf St. Pauli wohnen über 50.000 Menschen, von denen sich nicht wenige über den zunehmenden Lärm und die ausbleibenden Parkplätze beschweren. Die Bezirkspolitik in Hamburg-Mitte hatte daraufhin auf Anregung der Koalition aus SPD, CDU und FDP im Sommer 2022 Gesprächsplattformen ins Leben gerufen, die zwischen den Interessen der Anwohnenden und Gastronomie vermitteln sollten.

Auch in dem neuen Beschluss spricht sich die Koalition dafür aus, gesamtstädtische Beteiligungsprozesse zu konstituieren, die die Herausforderungen und typischen Zielkonflikte einer Großstadt aufgreifen.

Von den neuen Reglungen ausgenommen bleiben Märkte, saisonale Veranstaltungen und die Weihnachtsmärkte. Auch soll im Sinne der Gastronomie geprüft werden, inwiefern Sondernutzungsgenehmigungen in den Sommermonaten gleich für mehrere Jahre vergeben werden können. So haben Gastronomiebetriebe Planungssicherheit und könnten beispielsweise in hochwertigeres Außenmobiliar investieren.

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