In Anbetracht der Entscheidung, im KarlArnoldRing eine Geflüchtetenunterkunft einzurichten, hat die Koalition aus SPD, CDU und FDP im Bezirk HamburgMitte die Möglichkeit genutzt und sich für 100.000 Euro an zusätzlichen Mitteln eingesetzt, die der Sozialberatung in KirchdorfSüd zugutekommen.

Die Einrichtung der befristeten Notunterkunft für Geflüchtete am KarlArnoldRing erfolgt zum 01.03 und damit rund einen Monat nach der Freiziehung der Geflüchtetenunterkunft in der Dratelnstraße. Die Unterkunft am KarlArnoldRing entsteht auf dem Gelände einer ehemaligen Schule und wird je nach Bedarf bis zu 260 Menschen aufnehmen können.

Die zusätzlichen 100.000 € für die Sozialberatung ermöglichen eine Unterstützung der Geflüchteten und haben zudem eine integrative Wirkung in das Quartier hinein. Gleichzeitig werden die Anwohnenden im Quartier von dieser Stärkung der Sozialberatung vor Ort profitieren. Bei den steigenden Lebensmittel und Energiepreisen sind viele auf staatliche Entlastungsmaßnahmen angewiesen. Gleichzeitig benötigen viele Anwohnende Unterstützung bei der Frage, was Ihnen zusteht und wie sie es beantragen können. Die Sozialberatung für Erwachsene in KirchdorfSüd ist zurzeit besonders gefragt und der Beratungsbedarf wesentlich höher als das Angebot. Durch den Einsatz der lokalen Abgeordneten für zusätzliche 100.000 € wird nun ein guter Kompromiss erreicht, der die Bedarfe der Anwohnenden und der Geflüchteten in den Blick nimmt und offene Bedarfe in der Sozialberatung vor Ort sinnvoll ergänzt.

Roland Hoitz (Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Bezirksfraktion, Mitglied im Regionalausschuss Wilhelmsburg):
„Die Anwohnenden im Quartier Kirchdorf-Süd schultern bereits seit vielen Jahren in vielen Belangen besonders hohe Belastungen und leisten gleichzeitig großartige Beiträge zur Unterstützung und Integration geflüchteter Menschen. Mit 100.000 € zusätzlich für die Sozialberatung leisten wir einen notwendigen Beitrag zur Unterstützung der Menschen vor Ort. Wir begrüßen es dabei sehr, dass die Sozialbehörde lediglich eine temporäre Nutzung des Standortes für etwa ein Jahr vorsieht.“